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1. ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN

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1.1 Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot der GOAT SOCCER ACADEMY (nachstehend „Verkäufer“ genannt) bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde“) der GOAT SOCCER ACADEMY den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per E-Mail oder online auf dieser Seite vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

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1.2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Verkäufers auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.goat-soccer-academy.com sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

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1.3 Änderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die der Verkäufer nach Vertragsschluss für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

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1.4 Bezahlung

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1.4.1. Bei Online-Anmeldung:

Der Kunde hat die im Anmeldeformular angegebene, selbst gewählte Zahlungsmethode fristgerecht zu erledigen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.

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1.5 Widerruf / Rücktritt

Der Kunde erhält nach bestätigter Teilnahme an der Veranstaltung ein 14-tägiges Recht auf Widerruf. Entsprechende Widerrufsbelehrung finden Sie hier und entsprechendes Widerrufsformular hier.
Nach 14 Tagen kann der Kunde weiterhin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann der Verkäufer gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 100 % der Teilnehmergebühr zu zahlen. Mit der Absage des Teilnehmers sind alle Ansprüche an den Verkäufer erloschen und die bereits gezahlte Gebühr verbleibt bei dem Verkäufer.
Wird die Kursteilnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

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1.6 Ablauf

Für die Dauer der Leistung des Camps überträgt der Kunde dem Verkäufer und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer des Verkäufers Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter des Verkäufers, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle des Verkäufers.

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1.7 Angaben über den Gesundheitszustand

Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, den Verkäufer bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps des Verkäufers werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

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1.8 Rücktritt und Kündigung durch den Verkäufer

Der Verkäufer kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Bis 2 Wochen vor einem Fußballkurs
Wird ein Fußballkurs vom gastgebenden Verein oder des Verkäufers mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder anderen Gründen abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Verkäufer dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

b) Einhaltung der Campregeln
Der Verkäufer behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (s. Ziff. 6.).

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1.9 Haftung des Verkäufers

Der Verkäufer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen, die Richtigkeit der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

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1.10 Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Verkäufers ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von dem Verkäufer herbeigeführt wird bzw. soweit der Verkäufer für einen/einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Der Verkäufer haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

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1.11 Versicherungen

Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

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1.12 Medizinische Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde den Verkäufer, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Verkäufer durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

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1.13 Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Verkäufer und seinen Partnern, sowie die von dem Verkäufer und seinen Partnern mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in Sozialen Netzwerken, in un- und bearbeiteter Form, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

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1.14 Gerichtsstand

Der Kunde kann den Verkäufer nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen des Verkäufers gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Essen.

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1.15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

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Essen, Stand: 30.04.2024

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